Rechtsprechung
   VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54777
VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17 (https://dejure.org/2017,54777)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.11.2017 - 8 L 118/17 (https://dejure.org/2017,54777)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. November 2017 - 8 L 118/17 (https://dejure.org/2017,54777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Potsdam, 22.06.2016 - 8 K 2979/14

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Zum Umfang der Anrechnung eines hypothetisch verjährten Beitrags der vormals für die Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinde auf die Beitragsforderung des im Jahr 2006 gegründeten Zweckverbands, der neuer Träger der Abwasserentsorgungseinrichtung ist (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteile vom 22. Juni 2016 - VG 8 K 2979/14 - und vom 22. Februar 2017 - VG 8 K 149/14 -).

    Ausgehend von der erstmals wirksamen Beitragssatzung des Zweckverbands vom 31. März 2015, die (rückwirkend) zum 1. März 2011 in Kraft getreten ist, konnte die hier einschlägige vierjährige Festsetzungsfrist (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG i. V. m. § 169 AO) nicht vor Ende des Kalenderjahres 2011 anlaufen (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG i. V. m. § 170 Abs. 1 AO sowie § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG) und folglich nicht vor Ende des Jahres 2015 ablaufen (vgl. im Einzelnen das Urteil der erkennenden Kammer vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14 -, Rn. 31 ff., juris).Demgemäß konnte sie nicht bereits im Zeitpunkt der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheids abgelaufen sein.

    Dass das Satzungsrecht unwirksam gewesen ist, ergibt sich aus den Ausführungen der Kammer im Urteil vom 22. Juni 2016 (a. a. O., Rn. 45 ff.) zum insoweit inhaltsgleichen Satzungsrecht der Gemeinde S..., die für ihr Gebiet gleichfalls Funktionsvorgängerin des Zweckverbands gewesen ist.

    Die Einrichtung des im Jahr 2006 gegründeten Zweckverbands ist nicht mit der von den Vorgängerkommunen gemeinsam betriebenen Einrichtung rechtlich identisch, und zwar auch ungeachtet dessen, dass der Zweckverband die technischen Anlagen der vormals zuständigen Kommunen in ihrem Bestand weitgehend unverändert übernommen hat (vgl. zum Ganzen Kammerurteil vom 22. Juni 2016, a. a. O., Rn. 36).

    Eine andere Handhabung würde zudem dem abgabenrechtlichen Äquivalenzprinzip widersprechen (so die ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. grundlegend Kammerurteil vom 22. Juni 2016, a. a. O., Rn. 37 ff.).

  • VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 149/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Zum Umfang der Anrechnung eines hypothetisch verjährten Beitrags der vormals für die Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinde auf die Beitragsforderung des im Jahr 2006 gegründeten Zweckverbands, der neuer Träger der Abwasserentsorgungseinrichtung ist (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteile vom 22. Juni 2016 - VG 8 K 2979/14 - und vom 22. Februar 2017 - VG 8 K 149/14 -).

    Bei unverändert zu berücksichtigender Grundstücksfläche und Vollgeschossanzahl ergibt sich hier nach Maßgabe des vor Verbandsgründung geltenden Satzungsrechts der Vorgängerkommunen ein höherer Beitrag als nach dem Satzungsrecht des Zweckverbands (vgl. zu den auch insoweit inhaltsgleichen Bestimmungen der Beitragssatzung der Gemeinde S... die Berechnung für eine 2-geschossige Bebauung/Bebaubarkeit das Kammerurteil vom 22. Februar 2017 - VG 8 K 149/14 -, Rn. 51 ff., juris).

    Dabei sind für die Bestimmung der Höhe der hypothetisch verjährten Beitragsforderung jedenfalls solche Veränderungen des Beitragssatzes zu berücksichtigen, die bis zum Zeitpunkt des Eintritts der hypothetischen Verjährung eingetreten waren (vgl. im Einzelnen Kammerurteil vom 22. Februar 2017, a. a. O, Rn. 54 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Die dafür erforderlichen Voraussetzungen der sogenannten "hypothetischen Festsetzungsverjährung" (vgl. dazu eingehend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - OVG 9 B 1.16 -, Rn. 31 ff., juris) sind erfüllt.

    Denn der Beitrag wird anlagebezogen erhoben in dem Sinne, dass der Beitrag als Gegenleistung für die Anschlussmöglichkeit an eine bestimmte Anlage zu zahlen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016, a. a. O., Rn. 32).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Die Antragstellerin konnte sich jedenfalls ab diesem Zeitpunkt auf noch unter Geltung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. entstandenen Vertrauensschutz nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, juris) berufen.
  • VG Cottbus, 25.04.2017 - 6 K 852/14

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag; Eintritt der

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Hieran hält die Kammer trotz gegenteiliger Äußerungen in der Rechtsprechung (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 25. April 2017 - 6 K 852/14 -, Rn. 39 f., juris) fest.
  • FG Sachsen, 17.08.2017 - 8 K 654/17

    Fortbestehen einer zweigliedrigen GmbH & Co KG nach Auflösung der

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 8 K 654/17) gegen den Beitragsbescheid des Antragsgegners vom 3. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Januar 2017 wird angeordnet.
  • VG Potsdam, 02.09.2016 - 8 L 1923/15

    Heranziehung zu einem Trinkwasserbeitrag

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2017 - 8 L 118/17
    Insbesondere hatte für das veranlagte Grundstück bereits vor dem 1. Januar 2000 eine beitragsrechtliche Vorteilslage bestanden, an deren Bestehen das zu jenem Zeitpunkt geltende - jedoch unwirksame - Satzungsrecht der Gemeinde F... bzw. der Stadt B... den Eintritt der Beitragspflicht knüpfte (vgl. zu diesem Ansatz den Beschluss der Kammer vom 2. September 2016 - VG 8 L 1923/15 -, Rn. 22 ff., juris).
  • VG Potsdam, 22.11.2019 - 8 K 654/17
    Die Klägerin hat am 2. Februar 2017 Klage erhoben und ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt (VG 8 L 118/17).

    Mit Beschluss vom 30. November 2017 hat die Kammer dem Eilrechtsschutzantrag der Klägerin stattgegeben (VG 8 L 118/17).

    Ihnen fehlte es - wie auch den Abwasserabgabensatzungen der Gemeinde S... (Beschlüsse der Kammer vom 12. Oktober 2015 - VG 8 L 1265/14, VG 8 L 1266/14, VG 8 L 1267/14, VG 8 L 1268/14 -, jeweils S. 5 BA, n.v.; Urteil der Kammer vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14 -, juris Rn. 43) - an einer vollständigen Maßstabsregelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit ihrer beitragsrechtlichen Bestimmungen (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 30. November 2017 - 8 L 118/17 -, juris Rn. 8).

  • VG Potsdam, 05.12.2019 - 8 K 3801/16
    Ihnen fehlte es - wie auch den Abwasserabgabensatzungen der Gemeinde S... (Beschlüsse der Kammer vom 12. Oktober 2015 - VG 8 L 1265/14, VG 8 L 1266/14, VG 8 L 1267/14, VG 8 L 1268/14 -, jeweils S. 5 BA, n.v.; Urteil der Kammer vom 22. Juni 2016 - VG 8 K 2979/14 -, juris Rn. 43) - an einer vollständigen Maßstabsregelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit ihrer beitragsrechtlichen Bestimmungen (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 30. November 2017 - VG 8 L 118/17 -, juris Rn. 8).
  • VG Potsdam, 18.11.2019 - 8 K 2367/16

    Beitragserhebung für den Anschluss eines Grundstücks an eine

    Ihnen fehlte es - wie auch den Abwasserabgabensatzungen der Gemeinde S...(Beschlüsse der Kammer vom 12. Oktober 2015 - VG 8 L 1265/14, VG 8 L 1266/14, VG 8 L 1267/14, VG 8 L 1268/14 -, jeweils S. 5 BA, n.v.; Urteil der Kammer vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14 -, juris Rn. 43) - an einer vollständigen Maßstabsregelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit ihrer beitragsrechtlichen Bestimmungen (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 30. November 2017 - 8 L 118/17 -, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht